Alle Infos, wie sich der Landkreis Mühldorf beispielhaft auf die Aufnahme vorbereitet hat - Wer helfen will, bitte melden

Beispielhaftes Handeln: Der Landkreis Mühldorf hat sich in den vergangenen Tagen intensiv auf die Ankunft von geflüchteten Menschen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet vorbereitet. Selbstverständlich werde man seinen Beitrag dazu leisten, den Menschen zu helfen, die unverschuldet ihre Heimat verlassen müssen. Das ist ein Gebot der Solidarität und Menschlichkeit, sagt der Mühldorfer Landrat Max Heimerl heute.

Am Wochenende seiendie ersten Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis angekommen. Sie wurden von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten in deren Häusern und Wohnungen aufgenommen.

Die eingerichtete Koordinierungsgruppe Ukrainehilfe im Landratsamt Mühldorf sammelt seit vergangenen Freitag alle nötigen Informationen und hat zentrale Anlaufstellen eingerichtet:

Zum einen für die Menschen aus der Ukraine, die entweder selbst Hilfe benötigen oder Unterstützung für Verwandte oder Freunde suchen. Sie können unter anderem über eine Hotline Kontakt zum Landratsamt aufnehmen.

Zum anderen gibt es eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die Hilfe anbieten wollen.

Im ersten Schritt geht es um die schnelle und unbürokratische Bereitstellung von Wohnraum. Man habe am Wochenende Platz für mehrere Familien in dezentralen Unterkünften geschaffen. Darüber hinaus gibt es bereits erste Meldungen von Privateigentümern, die Zimmer oder Wohnungen zur Verfügung stellen könnten, so der Landrat Max Heimerl weiter.

Wie viele Flüchtlinge in den Landkreis Mühldorf kommen werden, das sei derzeit noch offen, so Heimerl. Dies betreffe auch die Frage, wann und mit welchen Bedürfnissen die Menschen aus der Ukraine bei uns Schutz suchen werden.

Der Landkreis bereitet sich deshalb zur Sicherheit auch auf eine größere Flüchtlingsbewegung vor.

Man wäre in der Lage, kurzfristig Kapazitäten in einer Turnhalle bereit zu stellen, so Heimerl. Hilfsorganisationen wie die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, die DLRG, das Rote Kreuz und die Malteser seien Teil der Koordinierungsgruppe im Landratsamt.

Man beobachte die Entwicklung sehr genau, sagt der Landrat.

Auch Kontakte zu Personen, die als Übersetzer tätig werden könnten, seien bereits geknüpft.

Nach aktuellem Stand können ukrainische Staatsangehörige visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich hier bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel aufhalten.

Dieser visumsfreie Kurzaufenthalt kann nach melderechtlicher Erfassung beim Landratsamt aufgrund der Ausnahmesituation um weitere 90 Tage verlängert werden.

Bei dieser Art des Aufenthalts haben die Betroffenen allerdings keinen Anspruch auf Leistungen in Form von Unterbringung oder finanzieller Unterstützung. Diesbezüglich ist mit weiteren Entscheidungen auf europäischer Ebene zu rechnen, die Auswirkungen auf das deutsche Aufenthaltsrecht haben werden.

Sie wollen helfen?

Wer bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine helfen will, kann sich per E-Mail unter ukrainehilfe@lra-mue.de an das Landratsamt Mühldorf wenden

oder ab dem Mittwoch, 1. März, mit Hilfe eines Online-Formulars unter www.lra-mue.de Kontaktdaten sowie die Art des Hilfsangebots mitteilen.

Andere Hilfsangebote wie Geld- oder Sachspenden organisiert das Landratsamt nicht. Bitte sich in diesen Fällen an die großen Hilfsorganisationen wenden.

Sie brauchen Hilfe oder Informationen?

Menschen aus der Ukraine, die selbst Hilfe benötigen oder Unterstützung für Verwandte oder Freunde suchen, können sich telefonisch bei der Hotline 08631/699-733 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr) oder per E-Mail unter auslaenderrecht@lra-mue.de melden.

Die Mitarbeiter des Landratsamts beantworten auch Nachfragen zum Aufenthaltsrecht von ukrainischen Flüchtlingen.

Kriegsflüchtlinge können darüber hinaus unter www.lra-mue.de ihre persönlichen Daten in ein Online-Formular eintragen, das ab Mittwoch, 1. März, in deutscher, englischer, ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung stehen wird.

Diese Meldung ermöglicht dem Landratsamt die Kontaktaufnahme bei Unterstützungsbedarf und ist Voraussetzung für einen Aufenthalt von über 90 Tagen.