Nigerianer wegen Bedrohung zu Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt

Er wollte eigentlich nur Asyl beantragen und bekommen und die für ihn wichtige Fürsorge organisieren. Der 27-jährige Nigerianer hielt sich im September 2021 im Landratsamt Rosenheim auf und erhielt Essensgutscheine. Das empörte ihn sehr. Er verlangte Bargeld statt der Essensgutscheine. Da dies nicht umgesetzt wurde, bedrohte er zwei Beamte des Landratsamtes und kündigte ihnen an, sie erschießen zu wollen. Jetzt stand er dafür in Rosenheim vor Gericht.

Der nicht verheiratete Angeklagte lebt mit seiner Lebensgefährtin und drei Kindern zusammen. Eine Beschäftigung hat er nicht. Sein Asylantrag ist zwischenzeitlich abgelehnt worden, eine Arbeit finde er nicht, weil er auch kein deutsch könne. Auf die Frage, warum er noch in Deutschland sei, nachdem doch sein Asylantrag abgelehnt worden sei, ließ er nur ein, dass ihm niemand gesagt habe, dass er nunmehr ausreisen müsse. Auf die Frage der Richterin, ob er nach Nigeria zurückgehen wolle, sagte er nur knapp und klar, dass er dies auf gar keinen Fall wolle.

Die Staatsanwältin stellte fest, dass die Sozialprognose für den Angeklagten eher negativ ausfalle, er habe keinen Schulabschluss, er habe keinen Ausbildungsabschluss, er gehe keiner Berufstätigkeit nach und schließlich sei er vorher bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte flehte in seinem Schlusswort die Richterin an, ihn nicht zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Er sei nur wegen seiner Familie noch in Bayern.

Das Flehen half nichts. Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu Monaten Gefängnis ohne Bewährung, da seine Sozialprognose doch eher ungünstig sei. Darüber hinaus muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen.

 

RP