Gesundheitsministerium: Anspruch für alle soll zwar bleiben, aber künftig erst nach einem positiven Schnelltest

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen soll der Einsatz genauerer PCR-Labortests künftig stärker konzentriert werden. Der grundsätzliche Anspruch darauf soll aber nun doch bestehen bleiben – PCR-Tests sollen aber vorerst nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest gemacht werden, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Auf dem Höhepunkt der Pandemie wolle man nun die PCR-Tests gezielter einsetzen, wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vom BR zitiert. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reiche nicht mehr. Ein Anspruch auf einen PCR-Test müsse laut Ministerium auch dann erst mit einem Schnelltest abgeklärt werden.

Wer Gewissheit über eine Infektion benötige, bekomme diese Gewissheit, so Lauterbach zugleich. Die Regelungen gehen aus einem neuen Entwurf für eine geänderte Testverordnung hervor …