Mail in der Nacht vor gestriger Sitzung des Kreisausschusses - Es wäre um Vorgänge bei Lichterspaziergang in Wasserburg gegangen

Ludwig Maier hatte den Untersuchungsausschuss gefordert, um Vorgänge bei einem Lichterspaziergang in Wasserburg gegen die Impfpflicht am 20. Dezember aufzuarbeiten. Der Antrag hätte abgelehnt werden müssen, weil ein Kreistag aus verfassungsrechtlichen Gründen ein solches Gremium nicht beauftragen könne, heißt es aus dem Landratsamt dazu.
Parlamente wie der Bundestag oder der Bayerische Landtag dürfen Untersuchungsausschüsse einrichten. Das ist im Grundgesetz sowie in der Bayerischen Verfassung geregelt. Darüber hinaus sind sie mit den für eine Aufklärung notwendigen Rechten ausgestattet.
Dazu gehören zum Beispiel die Vorladung von Zeugen oder die Möglichkeit, Beweise zu erheben. Der Kreistag dagegen ist kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan des Landkreises. Auch fehlen ihm die notwendigen Sonderrechte, um einen Sachverhalt aufklären zu können.
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