Gesundheitsämter Rosenheim und Mühldorf informieren: Positiv getestete Personen werden elektronisch benachrichtigt

So wie das Gesundheitsamt in Mühldorf setzt nun auch Gesundheitsamt in Rosenheim bei der Corona-Kontaktdatenermittlung auf eine digitale Lösung: Die nächste Stufe des Pandemieplans wurde in beiden Landkreisen jetzt aktiviert. Auch positiv getestete Personen werden nun elektronisch benachrichtigt …

Die Entwicklung rund um die Variante Omikron und die damit verbundenen außergewöhnlich hohen Fallzahlen stellen für die Gesundheitsämter und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bisher wohl größte Herausforderung seit Beginn der Pandemie dar, melden die Behörden. Da passe es umso besser, dass jetzt eine neue, digitale Lösung bei der Bewältigung der fünften Welle helfen könne, indem sie die bisherigen Abläufe weitestgehend automatisiere. Im landkreis Mühldorf seit dem Montag, in Rosenheim eine Woche später ab dem kommenden Montag, 7. Februar.

Trotz der schon vor einigen Wochen vorgenommenen Priorisierung binde die telefonische Nachverfolgung von positiv Getesteten und deren engen Kontaktpersonen nach wie vor enorme personelle und zeitliche Ressourcen, heißt es heute aus Rosenheim. Um auch in Zukunft sämtlichen damit verbundenen Aufgaben sowie den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gerecht werden zu können, setze das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim künftig auf den Einsatz einer das bisherige Vorgehen unterstützenden Softwarelösung.

CISS ist das Kürzel für „Covid IT Solution for SORMAS“. Das Programm soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörde bei der Erhebung wichtiger Daten rund um eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entlasten. Die Kontaktdaten zu positiv getesteten Personen sowie zu etwaigen Kontaktpersonen müssen nicht mehr, wie bisher, telefonisch abgefragt werden.

Stattdessen können die Bürgerinnen und Bürger – nach vorheriger Aufforderung per SMS oder E-Mail – ihre Daten digital mittels eines entsprechenden Onlineformulars an das Gesundheitsamt übermitteln.

Selbstverständlich werde im Zuge dieser Umstellung unverändert großer Wert auf die Wahrung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen gelegt. Ein großer Vorteil der Umstellung bestehe in einer gesteigerten Effektivität und Schnelligkeit in der Kontaktnachverfolgung.

Zudem spare es erhebliche personelle Ressourcen für die Gesundheitsbehörde, die nunmehr für die Infektionsschutzmaßnahmen bei vulnerablen Personen wie in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eingesetzt werden können, so das Amt weiter. Auch den Bürgerinnen und Bürgern solle dadurch ein Mehrwert entstehen, indem sie die gewünschten Daten – innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitraums – losgelöst von einem Anruf der Behörde dann übermitteln können, wann es für sie am passendsten ist.

„Zukünftig erfolgen die Informationen und die Quarantäneanordnungen an die Betroffenen rein elektronisch, telefonische Ermittlungen des Gesundheitsamtes werden damit entfallen. Das stellt einen Meilenstein im Infektions-Management der Gesundheitsbehörde dar. Die Daten liefern uns wichtige Erkenntnisse wie zu Krankheitsverlauf und –schwere. Das Team des Gesundheitsamtes bedankt sich schon im Voraus bei den Bürgerinnen und Bürgern für die wichtige Mitwirkung im Kampf gegen die Pandemie. Wenn Sie also zukünftig eine E-Mail oder SMS des Gesundheitsamtes erhalten, in der Sie um Angaben zu Ihrer Infektion gebeten werden, machen Sie bitte mit. Das Verfahren ist datenschutzrechtlich geprüft und sicher“, so Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim.