Zutritt zum Studieren bei uns seit Wochen nur Geimpften und kürzlich Genesenen erlaubt - Gericht setzt genau das heute in BW außer Kraft

In Baden-Württemberg ist die 2G-Regelung an Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Dass ungeimpfte Studierende durch das sogenannte Einfrieren der Alarmstufe II in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am heutigen Freitag. Geklagt hatte ein ungeimpfter Student, meldet der Bayerische Rundfunk.

Auch unser Nachbar-Bundesland hatte im vergangenen Jahr entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante – und zwar ganz unabhängig von den Krankenhaus-Einweisungen – vorerst gleich mal bis zum Februar beizubehalten.

Seit dem 24. November 2021 gilt an allen bayerischen Hochschulen für Studierende ebenso diese 2G-Regel: Der Zutritt zu Gebäuden und geschlossenen Räumen der Universitäten/Hochschulen ist nur noch geimpften und kürzlich genesenen Studierenden erlaubt – bei Präsenz-Vorlesungen, Laborarbeiten und so weiter. So manch Ungeimpfte sahen sich daraufhin geradezu gezwungen, sich impfen zu lassen, um überhaupt noch irgendwie das Studieren weiterführen zu können.