Was Familien mit schulpflichtigen Kindern, die keinen vollständigen Impfschutz haben, ab morgen beachten müssen

Deutschland reagiert auf die rasant steigenden Infektionszahlen in Österreich und stuft das Land ab dem morgigen Sonntag erneut als Hochrisikogebiet ein. In Austria wird die Entscheidung mit Sorge gesehen. Denn derzeit läuft die Skisaison. Die erneute Einstufung Österreichs als Hochrisikogebiet erschwert nun den Wintersport.

Die Regelung gilt vom Sonntag, 16. Januar, an – und hat konkrete Folgen: Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.

Vor allem für Familien mit schulpflichtigen Kindern, die keinen vollständigen Impfschutz haben, dürfte die am gestrigen Freitag verkündete Entscheidung eine Hürde darstellen. Sie laufen Gefahr, dass der Nachwuchs nach einem Schneevergnügen in den Alpen den Unterricht verpasst und stattdessen zu Hause in Quarantäne festsitzt.  

Einreise aus Hochrisiko-Gebieten

  • Wer aus einem Hochrisiko-Gebiet einreist, muss bereits bei der Einreise nach Deutschland einen der folgenden Nachweise vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis.

  • Der Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. Das Ergebnis muss auf Anforderung bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorgelegt werden.

  • Wer bei der Einreise aus einem Hochrisiko-Gebiet nur einen Corona-Test, aber keine vollständige Impfung und auch keinen Genesenen-Nachweis vorlegen kann, muss nach der Einreise umgehend in Quarantäne und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen isolieren.

  • Ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne durch einen negativen Test ist frühestens fünf Tage nach der Einreise möglich. Beispiel: Findet die Einreise nach Deutschland am 1. Februar statt, ist das Freitesten ab 7. Februar möglich.

    Achtung: Corona-Tests (Bürgertests) werden in Deutschland wieder kostenlos angeboten. Diese Bürgertests sind ausreichend, um sich aus einer Rückkehrer-Quarantäne freizutesten.

  • Kinder unter sechs Jahren sind von der Test-Pflicht befreit, nicht jedoch von der Quarantäne-Pflicht: Für sie endet die Quarantäne automatisch am fünften Tag nach der Einreise.

  • Für Kinder ab sechs Jahren gelten die selben Regeln wie für Erwachsene.

Quelle ADAC