Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz wird nicht umgesetzt - Zwei Änderungen in neuer Verordnung, die bis 9. Februar gilt

Auch wenn es aktuell nachweislich eine starke Dynamik des Corona-Infektionsgeschehens in Bayern gebe – wegen Omikron steigen die Zahlen und sie steigen – der Freistaat setzt den Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz vom vergangenen Freitag nicht um. Es bleibt bei der 2G-Regel in der Gastronomie. So der Beschluss am heutigen Dienstag im bayerischen Kabinett. Eine Entwarnung sei es aber nicht, Omikron überrolle gerade Delta.

Geimpfte – egal, ob zweimal oder dreimal geimpft – und kürzlich Genesene brauchen weiterhin keinen Test, um in ein Restaurant zu gehen. 

Dagegen gilt 2Gplus nachwievor (mit maximal nur 25 Prozent Auslastung) für die Kultur-Veranstaltungen, das Kino sowie die Freizeit- und Sportangebote. 

Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann kündigte an, dass in Zukunft eventuell die 2Gplus-Regel in der Gastronomie aber für Hotspots (Inzidenz über 1000) noch relevant werden könnte. Man fahre gerade nur auf Sicht, betonte Hubert Aiwanger bei der heutigen Pressekonferenz.

Die bislang geltende 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werde nahezu eins zu eins verlängert, sagte Herrmann – und zwar bis zum 9. Februar. Nur in zwei Punkten gebe es Änderungen:

Die Ausnahme bei der 2G-Regel für ungeimpfte, minderjährige Schülerinnen und Schüler über 14 Jahren werde verlängert. Sie dürfen demnach nun doch auch über den morgigen Mittwoch, 12. Januar, hinaus weiterhin Restaurants oder Hotels besuchen oder an privaten Freizeitaktivitäten teilnehmen.  

Neu ist nun laut heutigem Beschluss, dass geboosterte Personen bereits sofort ab dem ersten Tag der Auffrischungsimpfung von der Testnachweispflicht bei der 2Gplus-Regel ausgenommen seien – nicht erst 14 Tage danach.

Die überarbeitete Verordnung wird laut Herrmann am dem morgigen Mittwoch in Kraft treten.