Regierung: Aufschiebbare, stationäre Behandlungen bleiben in manchen Krankenhäusern vorerst bis Ende Januar ausgesetzt

Die Lage sei weiterhin angespannt: Die Regierung von Oberbayern hat 76 oberbayerische Kliniken dazu verpflichtet, weiterhin von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren, stationären Behandlungen abzusehen, wie es am heutigen Montagvormittag in einer Pressemitteilung der Regierung heißt. Betroffen seien davon auch alle RoMed-Kliniken in Wasserburg, Rosenheim, Prien und Bad Aibling sowie die Schön-Kliniken in Vogtareuth und Bad Aibling.

Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen seien aber von der Anordnung weiterhin nicht erfasst.

Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte. Soweit aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.

Die bereits im November 2021 getroffenen Anordnungen, die zunächst bis zum heutigen Montag, 10. Januar 2022, befristet waren, werden vorerst bis einschließlich 31. Januar 2022 verlängert, sagt die Regierung.

Oberstes Ziel bleibe es, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen. Die Anordnungen seien weiterhin notwendig, weil nach wie vor ein hoher Belegungsdruck für Intensivbetten, die in Oberbayern derzeit zu rund 90 Prozent ausgelastet sien, zu verzeichnen sei – so die Regierung in ihrem Schreiben.

Zugleich würden aktuell – insbesondere aufgrund der Virusvariante Omikron – die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen. Auch wenn in der aktuellen Phase die Schwere der Krankheitsverläufe bei mit der Omikron-Variante infizierten Personen noch nicht abschließend beurteilt werden könne, sei doch insbesondere in Hotspots eine deutliche Zunahme der Hospitalisierung feststellbar, heißt es weiter.