Spendengelder an Hochwassergeschädigte ausbezahlt

Die Entscheidung, wie die Spenden zu verteilen sind, übernahm ein Vergabeausschuss. Ihm gehören die Bürgermeister der vier vom Hochwasser hauptbetroffenen Gemeinden Bad Endorf, Bruckmühl, Kolbermoor und Bad Aibling an, sowie Vertreter der Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim und Kreisbrandrat Richard Schrank.
Das Gremium prüfte 34 Anträge. 28 davon wurden bewilligt und 153.120 Euro ausbezahlt. Sechs Anträge stellte der Vergabeausschuss zurück. Hier müssen die Antragsunterlagen ergänzt werden, in der Regel durch Gutachten der Versicherungen. Noch haben Geschädigte die Möglichkeit, Anträge auf Spendengelder zu stellen und zwar per E-Mail unter finanzen@lra-rosenheim.de. Die Eingabefrist endet Ende Januar.
Finanzielle Hilfen aus den Spendengeldern sind dann möglich, wenn der durch Hochwasser entstandene Schaden nicht anderweitig, also durch Leistungen von Versicherungen oder des Staates, gedeckt wird. Der Vergabeausschuss bewilligt in der Regel 20 Prozent der eingereichten Schadenssumme. Das liegt daran, weil der Freistaat Bayern ein „Programm zur Unterstützung vom Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen“ aufgelegt hat. Über dieses Programm ist ein Ersatz von bis zu 80 Prozent der entstandenen Schäden möglich. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter https://www.stmb.bayern.de/wohnen/hochwasserhilfen2021/index.php.
Im Landkreis Rosenheim waren im Juli in 20 Gemeinden Schäden durch Hochwasser entstanden.
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