Bundespolizei nimmt im Rahmen der Grenzkontrollen mehrere Fahrzeugführer fest

Der 31-Jähriger Fahrer eines Autos mit deutschen Kennzeichen legte den Bundespolizisten seinen mazedonischen Reisepass und eine deutsche Aufenthaltserlaubnis vor. Seine Begleiterin hatte zwar einen gültigen Pass dabei, ihre italienische Aufenthaltsgenehmigung war jedoch abgelaufen. Sie musste mit einer Strafanzeige wegen des illegalen Einreiseversuchs im Gepäck die Bundesrepublik noch am selben Tag wieder verlassen.
Ebenfalls auf der Inntalautobahn zogen die Beamten einen in Polen zugelassenen Pkw aus dem Verkehr. Am Steuer saß eine 46-Jährige, die sich mit ihren polnischen Dokumenten auswies. Ihr Beifahrer, ein georgischer Staatsangehöriger legte seinen Pass zur Kontrolle vor. Ein Visum oder eine andere Aufenthaltserlaubnis hatte er jedoch nicht dabei. Nachdem der 49-Jährige wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt worden war, verweigerte die Bundespolizei ihm die Einreise. Die Fahrzeugführer „kassierten“ ebenfalls alle eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zum Versuch der illegalen Einreise und werden sich voraussichtlich schon bald dementsprechend zu verantworten haben. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnten sie die Rosenheimer Dienststelle wieder verlassen.
Schaufenster

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