Schlechte Parkmoral rund um die heimischen Seen

Entsprechend hoch war das Besucheraufkommen an den jeweiligen Gewässern. Das Ergebnis der Polizei zur Parkmoral rund um die Seen liest sich durchwachsen. Insgesamt mussten rund 100 Verwarnungen ausgesprochen werden, überwiegend standen abgestellten Fahrzeuge im Haltverbot oder verbotswidrig im Grünstreifen.
Bei derartigen Parkverstößen, sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog einen Rahmen zur Verwarnung in Höhe von 30 beziehungsweise 55 Euro vor.
Positiv war das Ergebnis nur an den Behindertenparkplätzen sowie Rettungswegen, dort parkten keine Fahrzeuge verbotswidrig.
Grundsätzlich droht bei Abstellen an diesen Örtlichkeiten eine Abschleppung oder Versetzung des Fahrzeuges. Die Abschleppkosten können hier dann schnell in einem dreistelligen Bereich liegen. Die Polizei bittet die Verkehrsteilnehmer, die Parkvorschriften einzuhalten. Die Verkehrszeichen dienen auch dem Rettungsdienst, um so ungehindert und zügig die Anfahrt zu den Unglücks- oder Notfällen an Gewässern zu ermöglichen.
Schaufenster

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