Bundespolizei kontrollierte 29-Jährigen in einem Fernreisezug kurz vor Rosenheim - Zwei Haftbefehle lagen vor

Das Amtsgericht München hatte den rumänischen Staatsangehörigen bereits 2014 wegen räuberischen Diebstahls und 2017 wegen besonders schweren Diebstahls zu Freiheitsstrafen von insgesamt zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Davon hatte er einen Teil „abgesessen“, bevor er 2019 in sein Heimatland abgeschoben worden war.
Mit seiner Rückkehr nach Deutschland sind die Rest-Freiheitsstrafen fällig geworden. Kurz nach seiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik führte die Bundespolizei den Rumänen erneut dem Strafvollzug zu. In der Traunsteiner Haftanstalt stehen ihm weitere 293 Tage hinter Gittern bevor.
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