Keine Genehmigungen sowie kein Hygiene- und Schutzkonzept

Zwar konnte die Film-Crew den Bundespolizisten eine offizielle Drehgenehmigung der Stadt Rosenheim aushändigen. Diese Erlaubnis war aber auf bestimmte öffentliche Flächen, wie etwa den Max-Josefs-Platz oder den Salingarten, beschränkt.
Außerdem hatte das Rosenheimer Ordnungsamt gefordert, dass bei den Aufnahmen auf Verlangen ein Hygiene- und Schutzkonzept gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nachgewiesen werden muss. Diesen Nachweis blieben die acht Personen schuldig. Nach einer Belehrung erhielt jeder von ihnen eine Strafanzeige und einen Platzverweis, dem die Gruppe widerspruchsfrei nachkam.
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