
Sobald es wieder zulässig ist (voraussichtlich ab dem Jahr 2022) und der WFV seine Veranstaltungen (Frühlingsfest, Weinfest und Christkindlmarkt) durchführen darf, erweitern sich die Aufgaben um die Vertragsverwaltung und Abrechnung mit den Schaustellern und Standbetreibern von Frühlingsfest, Weinfest und Christkindlmarkt und um die Mit-Organisation dieser Veranstaltungen. Das Arbeitsverhältnis soll dann umgewandelt werden in eine Anstellung auf Stundenbasis mit 15 Stunden wöchentlich. Die Vergütung erfolgt dann auf Basis eines Stundenlohns.
Bewerbung an: Wirtschafts-Förderungs-Verband Wasserburg, Herrengasse 10, 83512 Wasserburg oder: info@wfv-wasserburg.de
Für Fragen steht Büroleiter Wolfgang Helmdach (Telefon 08071/51985) täglich zwischen 9 und 12 Uhr gerne zur Verfügung.
Schaufenster

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