
Die Erleichterung komme vor allem auch älteren Menschen zugute, die bereits abschließend geimpft seien und regelmäßig ihre Partner in einer Einrichtung besuchten.
Schaufenster

Die Erleichterung komme vor allem auch älteren Menschen zugute, die bereits abschließend geimpft seien und regelmäßig ihre Partner in einer Einrichtung besuchten.
Dies stimmt leider nur zum Teil, da bis gestern noch keine schriftliche Verordnung erlassen wurde und somit die Rechtsgültigkeit fehlt. Somit kann es vorkommen, dass noch ein negativer Coronatest vorzuweisen ist.