Brasilianische Variante im Landkreis entdeckt - Wochenbericht des Gesundheitsamtes mit Blick auf die Gemeinden

Auf den Intensivstationen in Stadt und Landkreis Rosenheim werden derzeit 19 Corona-Patienten mit einem schweren Verlauf behandelt. Verteilt auf das RoMed Klinikum Rosenheim sowie die Schön-Kliniken in Bad Aibling und Vogtareuth. Die Situation sei in den Kliniken angespannt, aber beherrschbar – so bewertet Dr. Michael Städtler, Ärztlicher Leiter Krankenhauskoordinierung für den Rettungsdienstbereich Rosenheim, die Lage am heutigen Donnerstag-Nachmittag. Auf den Normalstationen werden zudem aktuell 75 Corona-Patienten in den Kliniken behandelt.
Seit dem letzten Wochenbericht wurden dem Gesundheitsamt Rosenheim täglich zwischen 23 und 85 neue Fälle (insgesamt 309 Neuinfizierte) gemeldet.
Die besorgniserregenden Varianten des Coronavirus bilden auch in der Region die Mehrzahl der Fälle: Bislang wurden dem Gesundheitsamt davon 2.183 Fälle gemeldet. Seit dem letzten Wochenbericht wurden 190 Fälle der britischen Variante von zuvor positiv in der PCR getesteten Personen gemeldet.
Seit dem letzten Wochenbericht wurden erstmals auch zwei Fälle der brasilianischen Variante (P.1 Linie B.1.1.28) gemeldet, so das Gesundheitsamt heute.

 Auch P.1 soll genau wie die anderen Mutationen ansteckender, aber nicht tödlicher sein, heißt es beim RKI.

Beunruhigend seien allerdings erste Erkenntnisse von Virologen laut RKI. Die besagen, dass P.1 resistent gegen Corona-Antikörper sein könnte. Ursache sei eine weitere Mutation im Erbgut, genannt E484K.
Denn in der brasilianischen Stadt Manaus, in der Dreiviertel der Bevölkerung bereits eine Infektion durchgemacht haben und daher eine Herdenimmunität gegeben sein müsste, gab es einen Ausbruch. Genesene, ehemals Infizierte sowie Geimpfte könnten sich eventuell mit dieser Form des Coronavirus (ein zweites Mal) infizieren, so das RKI.

Über einen bestätigten Fall der südafrikanischen Variante war bereits in der Vergangenheit berichtet worden.
Für Verdachtsfälle sowie bestätigte Fälle einer besorgniserregenden Variante gelten strengere Infektionsschutzmaßnahmen:
Neben einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann, ist für die Beendigung der Quarantäne zusätzlich ein negatives Testergebnis erforderlich. Diese Maßnahmen gelten auch für die engen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts sind die Gebiete mit einem erhöhten Auftreten der Virusvarianten ausgewiesen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Fallzahlenentwicklung:

Seit dem letzten Wochenbericht wurden dem Gesundheitsamt 309 neue Fälle (am 22.04.2021: 468) für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet.
Bisher sind insgesamt 16.583 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 12.947, Stadt: 3.636). Mittlerweile wurde bei mindestens 14.890 Personen eine ‚Genesung‘ dokumentiert.
504 Personen sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben (Landkreis: 446, Stadt: 58). Von den Verstorbenen waren 19 Personen unter 60 Jahren. 342 Verstorbene waren über oder gleich 80 Jahre alt.
Seit Beginn der Pandemie sind 295 Bewohner/-innen von Heimen im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben. Zuletzt verstarb eine Heimbewohnerin am 12.04.2021.
Die Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner während der letzten sieben Tage) liegt – wie heute bereits berichtet – für die Stadt Rosenheim bei 160,50 und für den Landkreis Rosenheim bei 115,56.

Zum Thema Impfen

Insgesamt sind etwa 84.700 Impfungen seit Impfstart vor allem in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie dem gemeinsamen Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim auf der Loretowiese erfolgt.
62.747 davon waren Erstimpfungen, 21.966 Zweitimpfungen.
Insgesamt 9.315 dieser Impfungen wurden in stationären Einrichtungen sowie betreuten Wohnformen in Stadt und Landkreis Rosenheim verabreicht.
Seit Ende März – also seit einem Monat – ist das zweite Impfzentrum auf der Loretowiese in Betrieb, so dass – abhängig von der verfügbaren Menge an Impfstoff – die Impfkapazität des gemeinsamen Impfzentrums Rosenheim deutlich erhöht werden konnte.
Seit dem 19. April wird dem Impfzentrum kein Impfstoff der Firma AstraZeneca mehr für Erstimpfungen geliefert. Für Erstimpfungen stehen dem Impfzentrum die Impfstoffe von Biontech/ Pfizer und Moderna zur Verfügung.
Seit dem 31.03.2021 werden in Stadt und Landkreis Rosenheim auch Impfungen gegen COVID-19 in Arztpraxen durchgeführt.
Bis einschließlich 28.04.2021 konnten durch die niedergelassenen Ärzte bereits 16.286 Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt werden. Die Arztpraxen handeln dabei nicht im Auftrag des Impfzentrums Rosenheim – bei Fragen zur Impfung gegen das Coronavirus in einer Arztpraxis wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren Hausarzt.
Es werden nun auch explizit jüngere impfwillige Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich für die Impfung gegen COVID-19 im Impfzentrum unter https://impfzentren.bayern zu registrieren. Besteht ausnahmsweise keine Möglichkeit zur Internetnutzung, ist auch eine telefonische Registrierung bei der Impfhotline unter der Rufnummer 08031/ 365 8899 möglich. 
Die bayerische Software errechnet automatisch nach bestimmten Algorithmen die Priorisierung gemäß der jeweils geltenden Coronavirus-Impfverordnung anhand der erfolgten Angaben des Bürgers.
Das Impfzentrum oder das Gesundheitsamt können hierauf keinen Einfluss nehmen. Bitte sehen Sie daher von Anfragen zur Höherpriorisierung oder vorgezogenen Impfungen an das Impfzentrum oder das Gesundheitsamt ab. Neben dem jeweiligen Alter werden von der Software auch berufliche und medizinische sowie Einrichtungsindikationen entsprechend berücksichtigt. Der Zeitpunkt der Registrierung bzw. die Wartezeit hat keinen Einfluss auf die Priorisierung.
Bereits registrierte Personen können einsehen, welcher Priorität diese von der Software zugeordnet worden sind. Hierfür muss man sich mit dem bei der Registrierung vergebenen Passwort im Account unter https://impfzentren.bayern einloggen. Anschließend können auch die eingegebenen Daten überprüft und ggf. aktualisiert sowie der gesamte Account oder einzelne Personen in einem Account gelöscht werden. Sollten Sie bereits in einer Arztpraxis die Impfung erhalten haben, wird um zeitnahe Löschung des Accounts im bayerischen Registrierungsportal gebeten.
Die Impfberechtigung muss am Impftag zwingend im Impfzentrum ausreichend belegt werden (z. B. mittels eines gültigen Ausweisdokuments, einer Arbeitgeberbescheinigung und/ oder eines ärztl. Attests). Grundsätzlich ist für jede Angabe in BayIMCO (https://impfzentren.bayern) ein entsprechender Nachweis bei der Erstimpfung im Impfzentrum vorzulegen.
Ein Formblatt für eine Arbeitgeberbescheinigung und eine Bestätigung für enge Kontaktpersonen von schwangeren und nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person kann auf der Homepage des Landkreises Rosenheim heruntergeladen werden. Eine Vorab-Übersendung von ärztlichen Attesten ist weder notwendig noch gewünscht. Die jeweils vorhandenen Erkrankungen sind in der Registrierungssoftware von jedem Bürger entsprechend auszuwählen und das ärztliche Attest muss anschließend am Tag der Erstimpfung im Impfzentrum vorgelegt werden.
Um Warteschlagen vor dem Impfzentrum zu vermeiden, werden die Bürgerinnen und Bürger mit Termin gebeten, pünktlich zu erscheinen.
Aufgrund vermehrter Nachfragen wird darauf hingewiesen, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die tägliche Zahl an Impfungen je Bundesland sowie den Fortschritt bei den einzelnen Zielgruppen auf der Seite des Impf-Dashboards des Bundesministerium für Gesundheit (https://impfdashboard.de) informieren können.
Geimpfte Personen können ggf. auftretende Nebenwirkungen (unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen) dem Paul-Ehrlich-Institut digital melden. Hierfür hat das PEI die App „SafeVac 2.0“ entwickelt. Ebenso kann diese Meldung online unter https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/home/home_node.html erfolgen. Teilnehmer an dieser Beobachtungsstudie tragen so aktiv dazu bei, weitere Erkenntnisse über COVID-19-Impfstoffe zu gewinnen.

Infektionsquellen:

Infektionsübertragungen ereignen sich weiterhin überwiegend im privaten Umfeld, das 60 Prozent der bekannten Infektionsursachen ausmacht. Etwa 14 Prozent fallen auf den Arbeitsplatz. Vereinzelt (etwa zwei Prozent) kommt es zu Infektionserkrankungen in Einrichtungen wie Kliniken, Pflege- und Behindertenheimen.
Als Lichtblick sieht das Gesundheitsamt, dass kaum mehr Infektionen bei Bewohnern von Heimen auftreten. „Dies ist ein großer Erfolg der Impfungen in den Einrichtungen“, so Hierl. Allerdings treten weiterhin einzelne Infektionen beim Pflegepersonal auf: Seit dem letzten Wochenbericht erkrankten neu vier Mitarbeiter in zwei Heimen.
Es ereignen sich auch weiterhin einzelne Fälle und Ausbrüche in Schulen und Kitas (zwei Prozent).
Überwiegend werden die Fälle im Rahmen von Untersuchungen bei der Kontaktpersonennachverfolgung (etwa 42 Prozent) und bei Testungen aufgrund von Symptomen (etwa 30 Prozent) entdeckt.
Etwa 20 Prozent der Fälle werden im Rahmen von Reihentestungen entdeckt. Dies unterstreicht die Bedeutung von regelmäßigen Reihentestungen in Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen.

Der Blick auf die Gemeinden