
Erst nach einer Wartezeit sei der VW-Fahrer mit dem Gespann beiseite gefahren, um dem anderen Pkw die Durchfahrt zu ermöglichen.
Der 23-Jährige hielt war kurz darauf daheim angekommen und hielt sein Auto bei seiner Wohnanschrift an. Im selben Augenblick fuhr wiederum der VW-Fahrer mit dem Gespann vorbei – er habe dem jungen Mann beleidigende Gesten gezeigt …
Dem 23-Jährigen reichte es nun, er alarmierte die Polizei.
Durch die hinzugerufene Streifenbesatzung konnte im Nahbereich der 30-Jährige VW- Fahrer angetroffen und kontrolliert werden. Es wurde hierbei von den Beamten deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein vor Ort durchgeführter Test ergab einen Wert von 1,6 Promille.
Neben den Anzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung, hat sich der VW- Fahrer nun auch noch wegen Trunkenheit am Steuer zu verantworten.
Zur Beweissicherung wurde er einer Blutentnahme unterzogen. Zudem wurde sein Führerschein im Anschluss sichergestellt.
Hinzu kommt, dass eine Anzeige aufgrund der Infektionsschutzverordnung weitergeleitet wird, da sich der VW- Fahrer trotz Ausgangssperre ohne triftigen Grund außerhalb der Wohnung aufhielt, so die Polizei.
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