Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte gestern ihren Eilantrag gegen die Corona-Tests an Schulen ab

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat laut Mitteilung aus, es gebe aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Mit der Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülern und Lehrkräften Rechnung getragen werden.
Das Gericht stellte aber auch klar, dass die Test-Teilnahme freiwillig sei.
Somit müsse bei fehlendem Einverständnis sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Andernfalls sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit bei der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten auszugehen.
Zudem müsse sichergestellt sein, dass in den Schulen nur Tests verwendet würden, die auch für die jeweiligen Altersgruppen freigegeben seien.
Quelle BR
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