Ab morgen wird's strenger - Auch im Baumarkt und in der Gärtnerei - Die genauen Regeln

• Maximal ein Kunde pro 40 m² Geschäftsfläche
• Kontaktdatenerfassung
• Nachweis eines aktuellen, negativen Testergebnisses
Hierfür gilt Folgendes:
• PCR-Tests dürfen anerkannt werden, wenn die Untersuchung maximal 48 Stunden vor dem Einkaufstermin vorgenommen wurde.
• Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden vor dem Einkaufstermin vorgenommen worden sein.
• Eigentests müssen vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden und gelten nur für den Besuch des jeweiligen Ladengeschäfts.
Folgende Ladengeschäfte dürfen ab morgen unter den bisherigen Vorgaben öffnen:
• Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
• Lieferdienste
• Getränkemärkte
• Reformhäuser
• Babyfachmärkte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Optiker
• Hörgeräteakustiker
• Tankstellen
• Kfz-Werkstätten
• Fahrradwerkstätten
• Banken und Sparkassen
• Versicherungsbüros
• Pfandleihhäuser
• Filialen des Brief- und Versandhandels
• Reinigungen und Waschsalons
• Verkauf von Presseartikeln
• Tierbedarf
• Futtermitteln sowie der Großhandel
Auch Friseure bleiben geöffnet.
In allen geschlossenen Ladengeschäften sind Click&Collect-Konzepte zulässig.
Achtung: Offen ist, ob diese Regelungen Bestand haben werden, wenn die Notbremse für ganz Deutschland vereinheitlicht wird. Dazu finden – wie mehrfach berichtet – heute Beratungen statt. Wir berichten weiter …
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