
In den Schulen im nördlichen Landkreis sollen Schüler, Lehrer und Schulpersonal täglich getestet werden.
Darüber hinaus wurde mit Vertretern der Religionsgemeinschaften vereinbart, dass vorerst keine Präsenzgottesdienste mehr stattfinden. Beerdigungen werden auf eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen begrenzt. Auf Gesang in den Gotteshäusern wird verzichtet. Diese Vereinbarungen gelten zunächst bis einschließlich Sonntag, 25. April.
In diesem Zusammenhang teilt das Bayerische Gesundheitsministerium mit, dass die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch keine Ausnahme erlaubt, was den Fastenmonat der Muslime Ramadan betrifft, der morgen beginnt. Für das sogenannte Fastenbrechen gelten selbstverständlich auch die Regelungen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen.
Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Lage insbesondere im nördlichen Landkreis Mühldorf appelliert Landrat Max Heimerl, sich weiterhin vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten: „Insbesondere im privaten Umfeld und am Arbeitsplatz müssen neben einer konsequenten Einhaltung der AHA-Regeln die Kontakte noch stärker reduziert werden. Wo immer es geht, sollte im Homeoffice gearbeitet werden. Falls eine Anwesenheit im Betrieb erforderlich ist, sollten die Testangebote in Betrieben und in den Kommunen wahrgenommen werden. Nur so kann es gelingen, die Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen.“
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