An der Grenze zu Tirol: Bundespolizei führt weiter Kontrollen durch

Allerdings ist weiterhin zu beachten, dass bei einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet in den letzten zehn Tagen vor der Einreise beim Grenzübertritt immer eine Anmelde- und Testnachweispflicht besteht. Das bedeutet, dass auch aktuell für die Einwohner von Tirol gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung noch die ausnahmslose Anmeldepflicht sowie die Testnachweispflicht beim Grenzübertritt gilt.
Ansonsten gelten je nach Voraufenthalt die jeweiligen Regelungen für Risiko – oder Hochinzidenzgebiete
Schaufenster

Hinterlassen Sie einen Kommentar