
Gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Inzidenzeinstufung am Freitag maßgeblich für den Schulunterricht und die Kinderbetreuung.
Zudem hat das Landratsamt in der Allgemeinverfügung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Prien für die Schären im Bereich des Hafens festgesetzt. Diese Verpflichtung gilt bis einschließlich 18. April für den Zeitraum von 5 Uhr bis 22 Uhr. Es handelt sich allerdings nicht um eine FFP2-Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht gilt als geeignete Schutzmaßnahme, um wegen der hohen Fallzahlen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite www.landkreis-rosenheim.de/amtsblatt/ nachgelesen werden. Die darin festgesetzten Maßnahmen treten um Mitternacht in Kraft.
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