Wo immer es geht, MUSS Homeoffice jetzt bis Ende April ermöglicht werden - Verordnung verlängert

Darin heißt es: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden, betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Homeoffice sei ein wichtiges Element, um Kontakte zu reduzieren und die Pandemie einzuschränken, erklärt Heil.
Schaufenster

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