Die Rosenheimer Bundespolizei hat jetzt einen Polen beschuldigt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Bei Grenzkontrollen auf der A93 nahe Kiefersfelden im Landkreis fanden die Beamten im Pkw des Mannes ein nicht zugelassenes Reizstoff-Sprühgerät in Form einer Pistole (Polizeifoto) sowie einen Teleskopschlagstock. Der 43-Jährige musste wieder nach Österreich zurückkehren, da er nach vorausgegangenem Aufenthalt im Corona-Hotspot Tirol keine Einreiseberechtigung für Deutschland hatte.

Bei der Überprüfung der Personalien des polnischen Fahrzeugführers stellten die Beamten in der Grenzkontrollstelle mithilfe des Polizeicomputers fest, dass die Staatsanwaltschaften in Traunstein, Wuppertal und Itzehoe im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Betrugs beziehungsweise Geldwäsche an dessen Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort interessiert sind.
Nachdem die Wohnadresse in Polen aufgenommen worden war, durchsuchten die Bundespolizisten den Wagen. In der Seitenablage der Fahrertür fanden sie eine Pistole. Die Waffe „entpuppte“ sich erst auf den zweiten Blick lediglich als Reizstoff-Sprühgerät, das jedoch nicht über das erforderliche Prüfzeichen verfügte.
Auch im Kofferraum wurden die Beamten fündig. Darin lag ein ausziehbarer Metallschlagstock. Sowohl der Teleskopschlagstock, als auch die Anscheinswaffe wurden sichergestellt.
Nachdem der Mann wegen seiner Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt worden war, musste er sofort wieder seine Rückreise nach Österreich antreten. Er hatte sich zuvor im Tiroler Virusvarianten-Gebiet aufgehalten und zählt nicht zum Personenkreis derer, die zur Einreise berechtigt sind.