Für pflegende Angehörige kostenfrei beim Rathaus abzuholen - Anmeldung erforderlich

Vorgelegt werden muss ein Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades beziehungsweise des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.
Voraussetzung für die Zuteilung ist der Wohnsitz der pflegebedürftigen Person in der Gemeinde Soyen. Die Ausgabe erfolgt nur an pflegende Angehörige, Bedürftige erhalten die Masken per Post von den jeweils zuständigen Stellen (nicht von der Gemeinde Soyen).
Schaufenster

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