Gesundheitsamt Rosenheim erlässt Abkochverfügung

Bei Routine-Untersuchungen des Trinkwassers der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt. Aufgrund dieser mikrobiologischen Belastung muss das Netz mit Hilfe von Chlor desinfiziert werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden. Eine entsprechende Abkochverfügung wurde vom Gesundheitsamt Rosenheim erlassen. Auch vier Ortsteile von Bad Endorf sind betroffen.

Sie betrifft folgende Ortsteile in Riedering: Abersdorf, Ackersdorf, Baunigl, Bergham, Beuerberg, Daxlberg, Ecking, Erlachmühle, Esbaum, Haring, Heft, Holzen, Irnkam, Kinten, Kohlstatt, Kohlstattberg, Moosen, Mühlham, Neukirchen am Simssee, Niederwall, Oberachthal, Obermühl, Oberputting, Patting, Persdorf, Petzgersdorf, Pfaffenbichl, Pietzenberg, Pietzenkirchen, Pietzing, Reitl, Schaidering, Schlierholz, Schmidham, Schralling, Schwemmreit, Siegharting, Söllhuben, Stadl, Stetten, Stuhlrain, Thalham, Tiefenthal am Wald, Tinning, Wall, Wieden und Wolferkam. Zudem werden vier Ortsteile von Bad Endorf über die gemeindliche Wasserversorgung Riedering versorgt. Dies sind: Asbichl, Hirnsberg, Holzen und Ulperting.

Die Bürger sind aufgefordert, Wasser nur abgekocht zu verwenden, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie ältere oder kranke Personen, zum Waschen von Salaten, Gemüse und Obst, zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, zur Herstellung von Eiswürfeln oder für medizinische Zwecke wie das Reinigen von Wunden oder eine Nasenspülung.

Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Für das Duschen und Händewaschen mit Seife besteht in der Regel keine Einschränkung, sofern das Wasser nicht verschluckt wird. Auch Waschmaschine und Spülmaschine sind ohne Einschränkungen nutzbar.

Eine ausreichende Chlorkonzentration im Leitungsnetz ist vorhanden, wenn im gesamten Netz mindestens 0,1 Milligramm pro Liter nachgewiesen werden. Eine Ursache für die Verkeimung konnte bisher nicht festgestellt werden. Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, wird das Gesundheitsamt die Gemeinde beziehungsweise die Bürger informieren.

 

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