Ein 30-Jähriger konnte Justizschulden von 3.000 Euro nicht bezahlen: Gefängnis

Bei der Überprüfung der Personalien eines rumänischen Staatsangehörigen stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen diesen ein Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve wegen Diebstahls und ein Strafbefehl des Amtsgerichts Nürnberg wegen Leistungserschleichung vorlagen. Einschließlich Verfahrenskosten hatte der 30-Jährige Geldstrafen von zusammengerechnet rund 3.000 Euro zu zahlen. Mangels finanzieller Möglichkeiten blieb ihm jedoch nichts anderes übrig, als die gerichtlich angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen anzutreten. Er wurde in die Bernauer Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er voraussichtlich bis Mitte September bleiben muss.
Auch für einen Nord-Afrikaner fanden die Reisepläne mit der Kontrolle an der A93 ein vorzeitiges Ende. In der Grenzkontrollstelle wies sich der Tunesier lediglich mit einer abgelaufenen, niederländischen Aufenthaltserlaubnis aus. Die Kontrollbeamten stellten aber nicht nur fest, dass der Tunesier keine gültigen Einreisepapiere besaß, sondern dass er in Deutschland zudem von der Justiz gesucht wurde. Aufgrund einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hatte er wegen Leistungserschleichung eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zu zahlen.
Im Zusammenhang mit laufenden Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung waren die Staatsanwaltschaften in München beziehungsweise Schweinfurt außerdem an seiner aktuellen Erreichbarkeit interessiert. Die Recherchen der Bundespolizei ergaben, dass der 36-Jährige derzeit in Italien eine Wohnung hat. Dorthin dürfte er auch gleich wieder zurückgekehrt sein. Zwar konnte seine Geldstrafe von einem Bekannten bei der Bundespolizeiinspektion Würzburg entrichtet werden, sodass ihm die 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart geblieben ist. Doch das änderte nichts am Fehlen seiner Einreisepapiere. Der Mann musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen das Land gleich wieder verlassen.
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