Landratsamt Mühldorf: Keine heiße Asche in die Restmülltonne

Mit dem Start der warmen Jahreszeit und der beginnenden Grillsaison steigt auch das Risiko von Bränden durch unsachgemäßen Umgang mit Grillrückständen. Nach dem Grillen darf keine heiße oder nicht vollständig ausgekühlte Asche in die schwarze Restmülltonne entsorgt werden. Auch wenn die Asche äußerlich erloschen wirkt, können sich im Inneren noch Glutnester befinden, die eine erhebliche Brandgefahr darstellen und schwerwiegende Folgen haben können. Durch Luftzufuhr können selbst kleinste Glutreste in Verbindung mit Abfällen zu gefährlichen Schwelbränden oder offenem Feuer in der Mülltonne oder im Müllfahrzeug führen.

Die Entsorgung von Grillasche über die Restmülltonne ist grundsätzlich korrekt, jedoch erst, nachdem die Asche vollständig ausgekühlt ist. Es wird empfohlen, die Asche zunächst in einem feuerfesten Behälter, beispielsweise einem Metallbehälter mit Deckel, abkühlen zu lassen. Dieser sollte stets gut verschlossen sein, damit der Wind die Glut nicht erneut anfachen oder Asche- und Glutpartikel herauswehen kann. Andernfalls besteht akute Brandgefahr.

Wird eine Mülltonne beschädigt, ist umgehend die Abfallwirtschaft des Landkreises Mühldorf zu informieren. Der Schaden wird dort erfasst und ein Austausch der Tonne schnellstmöglich veranlasst. Entsteht der Schaden durch unsachgemäße Entsorgung, etwa durch heiße Asche, sind die Kosten für die Ersatztonne vom Verursacher zu tragen.

Für weitergehende Auskünfte steht das Team der Abfallwirtschaft telefonisch unter 08631/699-744 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@lra-mue.de zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft oder über die Abfall-App.

 

Schaufenster