Polizei kontrollierte in der Nacht fünf Stunden lang - Mehrere junge Fahrer gingen ins Netz

Bei dem Auto eines 23-Jährigen aus Rosenheim war die Auspuffanlage technisch verändert. Die Anlage war geöffnet und die Dämmung ausgebaut. Eine Lautstärkenmessung ergab eine deutliche Überschreitung des zulässigen dB-Wertes.
Ein 22-Jähriger fiel mit seinem Pkw auf, da dieser mit aufheulendem Motor herumfuhr. Es konnte eine versteckt verbaute Funktion festgestellt werden, die die Motoreinstellung leistungssteigernd verändert, steuerbar über eine Handy-App. Auch einen aktiver „Radarwarner“ konnten die Beamten im Fahrzeug des 22-Jährigen feststellen.
Am Fahrzeug eines 19-Jährigen wurde festgestellt, dass der Endtopf an der Auspuffanlage, durch ein Stahlrohr ersetzt wurde. Dadurch entstand ein deutlich lauteres Abgasgeräusch. Die lichttechnischen Einrichtungen am Pkw waren vom 19-Jährigen ebenfalls verändert worden. Die serienmäßigen Leuchten ersetzte er durch nicht für diesen Fahrzeugtyp zulässige LED-Lampen, die eine markant hellere Leistung erzielen.
Bei einem 21-jährigen Pkw-Fahrer wurde festgestellt, dass er sein Fahrzeug mit einem sogenannten Kurzzeitkennzeichen fuhr – mit der beschränkten Erlaubnis nur zur Vorführung zur Hauptuntersuchung. Auch technische Veränderungen wurden an dem Auto festgestellt: Die Heck- und Seitenscheiben waren mit nicht zugelassenen schwarzen, blickdichten Folien verklebt, auch die Auspuffanlage sowie Katalysatoren waren verändert. Verbaut war auch ein sogenanntes Klappensteuerungs-Modul für den Endschalldämpfer.
Gegen die jungen Fahrer wurden Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg eingeleitet. Die Fahrt war für die Lenker noch vor Ort beendet, teilweise erfolgte auch die Sicherstellung der Fahrzeuge zur Erstellung eines technischen Gutachtens.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auch bei der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit.
Im Rahmen von Kontrollen wurden mehrere Verkehrsteilnehmer angehalten und wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beanstandet. „Tagesschnellster“, war ein Autofahrer aus Rosenheim mit einer gemessenen Geschwindigkeit von über 75 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaften. Auch ihn erwartet ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg.
Das Durchfahrtsverbot in der Münchener Straße wurden ebenfalls kontrolliert. Hier kam es zu einem Verstoß im Überwachungszeitraum von rund 30 Minuten.
Schaufenster

Hinterlassen Sie einen Kommentar