Die Beratungen im Wasserburger „Bürger-Bahnhof“ in der kommenden Woche

Falls Unterstützung von Formularhelfern beim Ausfüllen von Formularen oder falls ein individueller Termin benötigt wird, bitte sich telefonisch melden unter der 08071 / 5975286.
Ehrenamtliche helfen beim Ausfüllen von Formularen
o Bürgergeld
o Schwerbehindertenantrag
o Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
sowie beim Erstellen von Bewerbungen und Lebensläufen.
Die Beratungszeiten nächste Woche:
MONTAG 6. Oktober
10 – 12 UHR offene Beratung in sozialen Fragen und Anliegen – Ethel Kafka (Bürger-Bahnhof) – ab 10.45 Uhr nur noch Formularhilfe
10 – 12 Uhr Sprechstunde für Arbeitnehmer mit Handicap – Hannelore Hamberger-Wolter (IFD Rosenheim)
14 – 18 Uhr offene Sprechstunde für ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte, Vorsorgevollmachten, Betreuungs – und Patientenverfügungen – Michael Voggenauer (Betreuungsverein – Diakonie Rosenheim)
13 – 16.45 Uhr Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern – Anmeldung erforderlich unter 0800 / 809 802 400
DIENSTAG 7. Oktober
13 – 15.30 Uhr offene Beratung in sozialen Fragen und Anliegen – Ethel Kafka (Bürger-Bahnhof)
MITTWOCH 8. Oktober
15.15 – 17 Uhr Migrationsberatung– Müjgan Celebi (AWO) –Anmeldung unter 08031 / 4015402
Entfällt: Beratung des Pflegestützpunkts Rosenheim – Sylvia Schachner (Landratsamt Rosenheim)
DONNERSTAG 9. Oktober
9 – 10.30 Uhr offene Beratung in sozialen Fragen und Anliegen – Ethel Kafka (Bürger-Bahnhof) – verkürzte Beratung
10 – 12.30 Uhr Beratung für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und deren Angehörige – Sabine Kraus (BLWG Traunstein) –
Anmeldung dringend bis 6. Oktober unter 0861 / 90 97 78 25 erforderlich
FREITAG 10. Oktober
10 – 12 Uhr Fachstelle für pathologisches Horten – Robert Birk (Diakonie Rosenheim)
Schaufenster

Es ist schwer nachvollziehbar und diskriminierend, dass für eine Beratung, die speziell Menschen mit Hörbeeinträchtigung anspricht, ausschließlich nur eine telefonische Anmeldung möglich ist. Damit wird die Zielgruppe faktisch ausgeschlossen.
Es widerspricht dem Gleichbehandlungs- und Barrierefreiheitsgrundsatz (§ 12 BGG).