Online-Angebot zu staatlichen Soforthilfen und weiteren Themen

▪ Bedingungen und Abwicklung der staatlichen Soforthilfe in Bayern
▪ Freistellung von ehrenamtlichen Katastrophenschutz-Helfern von der Arbeit
▪ Arbeitsrechtliche Fragestellungen für Hochwasser-Betroffene
▪ Übersicht von Sachverständigen zur Begutachtung von Schäden an Gebäuden
Das Ratgeberangebot der IHK zu den nun drängendsten Fragestellungen für betroffene Unternehmen gibt es unter www.ihk-muenchen.de/hochwasser. Telefonisch ist die IHK unter 089/5116-0 erreichbar.
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