Mildernde Umstände: Amtsgericht verurteilt Frau aus dem Landkreis Rosenheim zu Geldstrafe

Vor dem Amtsgericht Rosenheim musste sich jetzt eine 28-jährige aus dem Landkreis Rosenheim verantworten. Sie war dringend verdächtig, Ende Juli 2021 Unfallflucht begangen zu haben. Drei Tage später fiel sie der Polizei auf und sollte kontrolliert werden. Als die Beamten die Personalien der Verdächtigen aufnehmen wollten, setzte sich diese in ihr Fahrzeug und wollte davonfahren. Die Aufforderung, die Feststellung ihrer Personalien zu ermöglichen, habe sie zunehmend aggressiver reagiert und den Motor ihres Pkw gestartet, sei losgefahren und habe dabei auch keine Rücksicht auf die an ihrem Fahrzeug stehenden Beamten genommen.

Nachdem es den Polizisten habe gelingen können, den Zündschlüssel von ihrem Pkw abzuziehen, habe sie angefangen, die Beamten zu beleidigen. Ansprachen wie „Ihr Scheißbullen“ und „Ihr Drecksbullen“ sollen dabei gefallen sein.

Dieser Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde nunmehr vor dem Amtsgericht Rosenheim verhandelt. Die Angeklagte räumte die Beleidigungen ein und entschuldigte sich für ihr Verhalten.

Sie habe eine tief greifende persönliche Krise gehabt, die immer noch andauere. Sie sei psychisch krank und leide wiederholt unter depressiven Störungen. Sie sei im Frühsommer 2021 schwanger gewesen und habe kurz vor dem Vorfall mit der Polizei das Kind abgetrieben. Das Attest, das die Verteidigung vorlegte, attestierte eine emotionale Persönlichkeitsstörung mit borderline-Syndrom.

Sie habe das seit ihrem 17. Lebensjahr, ließ die Angeklagte ein. Seit Sommer 2021 habe sie nicht mehr gearbeitet und sehe auch nicht, dass sie wieder werde arbeiten können. 2022 sei sie auch schon teilstationär gegen ihre Depressionen behandelt worden. Die Vorsitzende Richterin stimmte zu, in Anbetracht der besonderen Umstände Strafmilderung anzuwenden.

Die Richterin sah diese Bedingung hier als gegeben an, räumte ein, dass eine verminderte Steuerungsfähigkeit zu Grunde liege und verurteilte die Frau zu 80 Tagessätzen zu je 20 Euro Strafe, die sie in Raten von 25 Euro pro Monat abzahlen dürfe. Natürlich kommen da noch die Kosten des Gerichtsverfahrens hinzu, was die Angeklagte aber gerne akzeptierte.

 

RP