Dies gilt seit gestern nun auch für Prüfungen und Meisterkurse: Wieder gab die Rechtsprechung grünes Licht ...

Nein, zum Friseur darf ein Ungeimpfter noch immer nicht und auch nicht zum Sport in die Halle oder zum Fußballspielen in den Club. Und in ein Theater oder in ein Kino oder einfach nur mal eine Tasse Kaffee trinken in einem Lokal – das darf er seit vielen Wochen auch nicht. Nein, auch nicht im Freien. Aber den Führerschein, den darf ein Ungeimpfter nun wieder machen.

Laut Kabinettsbeschluss vom gestrigen Dienstag wird bei den Theorie- und Praxisstunden an Fahrschulen aus 2G nun wieder 3G. Das heißt: Neben einem Impf- oder erst kürzlich Genesenen-Nachweis kann also auch ein aktueller, negativer Testnachweis vorgelegt werden.

Dies gilt seit gestern übrigens nun auch für Prüfungen und Meisterkurse! Damit werde der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meisterkursen Rechnung getragen, so teilte es gestern die Staatskanzlei mit.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt im Bereich Arbeitsleben sowie bei sogenannten Massengeschäften. Darunter fällt beispielsweise auch der Zugang zu Geschäften des Einzelhandels (das Gericht kippte bereits die 2G-Regel dort, wir berichteten) und – eigentlich auch – in den Bereichen der Gastronomie und Freizeit.

Quelle BR