Impfen im Landkreis Mühldorf ab sofort ohne Terminvereinbarung an allen Standorten möglich

Nach Ablauf von drei Monaten nach der Grundimmunisierung (zwei Impfungen beziehungsweise eine weitere Impfdosis nach Erkrankung) ist eine Booster-Impfung möglich. Die STIKO empfiehlt für Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischung des Impfschutzes.
Unmittelbar nach der Auffrischungsimpfung sind Geboosterte nach aktuellen Regelungen zum Zugang von Bereichen, die 2G plus unterliegen, berechtigt. Darüber hinaus entfällt für Personen mit Auffrischungsimpfung die Quarantänepflicht als Kontaktperson.
Für Impfungen ist sowohl im Impfzentrum, als auch in den Außenstellen ab sofort keine vorherige mehr Terminvereinbarung nötig.
Zu den folgenden Öffnungszeiten können Bürgerinnen und Bürger weiterhin Erst- und Zweit- sowie Auffrischungsimpfungen durchführen lassen:

In den Außenstellen des Impfzentrums werden Personen ab zwölf Jahren geimpft. Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren werden täglich ausschließlich im Impfzentrum in Mühldorf angeboten.
Impftermine können online unter www.impfzentrum-muehldorf.de oder telefonisch unter 08631 / 18609-0 vereinbart werden.
Eine Übersicht aller Impfaktionen und Informationen im Landkreis ist auf der Homepage zu finden: https://www.impfzentrum-muehldorf.de.
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