Viel zu tun hatte gestern die Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen im Landkreis

Viel zu tun hat aktuell die Rosenheimer Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen, das meldet sie am heutigen Donnerstag-Nachmittag. So mussten gestern ein junger Rumäne für 30 Tage, ein Kroate für 52 Tage und ein Pole sogar für 144 Tage hinter „schwedische Gardinen“.

Einem Belarussen und einem anderen Rumänen blieb der Gang ins Gefängnis dank ausreichender finanzieller Möglichkeiten erspart.

Am gestrigen Mittwoch-Nachmittag forderten die Bundespolizisten einen rumänischen Zugreisenden am Bahnhof in Rosenheim auf, den Eurocity aus Italien zu verlassen. Grund hierfür war ein Strafbefehl des Amtsgerichts in Frankfurt am Main wegen Leistungserschleichung. Der 23-Jährige konnte die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von rund 1.000 Euro nicht zahlen. Er musste in der Justizvollzugsanstalt Traunstein ersatzweise eine 30-tägige Haftstrafe antreten.

Dort wird sich auch ein kroatischer Staatsangehöriger aufhalten müssen, allerdings etwas länger. Die Bundespolizei hatte ihn zuvor auf der A93 bei Kiefersfelden verhaftet. Der 45-Jährige war von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen einer offenen Geldstrafe über rund 3.600 Euro gesucht worden. Diese Strafe hatte er sich wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs eingehandelt. Da auch er den Betrag bei der Rosenheimer Bundespolizei nicht aufbringen konnte, musste er in Traunstein die 52-tägige Ersatzhaft antreten.

Für die Dauer von insgesamt 144 Tagen musste ein 55-jähriger Mann ins Gefängnis. Der Pole war mit einem international verkehrenden Zug in Richtung München unterwegs. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass gegen ihn gleich zwei Strafbefehle der Münchner Justiz vorlagen – der eine wegen Hausfriedensbruchs und der andere wegen Körperverletzung. Für diese Vergehen hätte der Mann einschließlich Verfahrenskosten eine Geldstrafe über rund 2.000 Euro zahlen müssen. Über diese Summe verfügte er nicht. Daher wurde er zur Verbüßung der mehrmonatigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Münchner Haftanstalt eingeliefert.

Ausreichend Geld hatten hingegen zwei Pkw-Insassen, die von der Bundespolizei auf der Inntalautobahn unabhängig voneinander einer Kontrolle unterzogen wurden.

Das Amtsgericht in Rastatt hatte den 41-jährigen belarussischen Staatsangehörigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz war der 39-Jährige aus Rumänien vom Amtsgericht Kaufbeuren mit einer Geldstrafe über 400 Euro belegt worden. Beide Männer konnten die geforderten Beträge zahlen und somit ihre Reisen fortsetzen.