Polizei informiert: Auf der Straße und auf öffentlichen Wegen sind Hoverboards und E-Skateboards nicht erlaubt

Die Polizei informiert:
Hoverboards dürfen nur im „abgegrenzten, nichtöffentlichen Verkehr“ bewegt werden – also beispielsweise auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen oder der Terrasse.
Der Grund: Fortbewegungsmittel, die bauartbedingt, also ohne eigene körperliche Anstrengung, schneller als sechs km/h fahren können, benötigen einen Sitz, einen Lenker, Bremsen, Beleuchtung und einen Spiegel.
All das haben Hoverboards und E-Scateboards nicht, sie sind aber schneller als sechs km/h. Deshalb ist die Nutzung auf öffentlichen Wegen und Straßen nicht erlaubt.
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