Regionaler Lockdown: Landkreis gibt erst morgen offiziell die Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz bekannt

Damit gelten erst ab Donnerstag in Stadt und Landkreis die Regelungen für den regionalen Lockdown. Gaststätten können in Stadt und Landkreis also morgen noch bis 22 Uhr (landesweite Sperrstunde) geöffnet sein und müssen erst ab Donnerstag, 0 Uhr, komplett schließen.
Die Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 1.000 wird von der Kreisverwaltungsbehörde generell durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem darauffolgenden Tag. Sie enden, wenn die Inzidenz von 1.000 für fünf Tage unterschritten wird. Auch dies wird durch die Kreisverwaltungsbehörde festgestellt.
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