Maßnahmen zum Infektionsschutz und weitere Regelungen für den Landkreis

Die Testpflicht besteht auch für die Erstklässler. Einige Grundschulen im Landkreis bieten bereits am Montag die Möglichkeit speziell für Schulanfänger, an der Schule einen Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Die Eltern wurden über das Vorgehen von der jeweiligen Schule selbst informiert. Darüber hinaus können Eltern ihr Kind auch vor dem 1. Schultag am Testzentrum oder einer Teststation testen lasse
n und einen gültigen negativen Testnachweis (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest) am ersten Schultag vorlegen. Die Öffnungszeiten am Testzentrum am Volksfestplatz in Mühldorf wurden von Donnerstag bis Montag ausgeweitet. Am Volkfestplatz werden jedoch ausschließlich PCR-Tests angeboten. Eine Übersicht über die Teststationen und Öffnungszeiten im Landkreis sind unter www.lra-mue.de zu finden. Am 1. Schultag kann auch von den Schulanfängern ein von der Schule gestellter Selbsttest durchgeführt werden. An die Eltern wird appelliert, dass sie möglichst vollständig geimpft, genesen oder getestet an den Schuleingangsfeiern teilnehmen sollen.
Alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 2 werden wie im letzten Schuljahr mit Selbsttests an der Schule getestet.
Auf dem gesamten Schulgelände besteht in Gebäuden und geschlossenen Räumen bis auf weiteres auch am Platz eine Maskenpflicht (mindestens OP-Maske). Kinder im Grundschulalter dürfen statt einer medizinischen Maske auch eine sogenannte Alltagsmaske tragen. Es wird jedoch auch hier das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.
Schaufenster

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