Geimpft und sicher in den Sommerurlaub – Zweitimpfung nach drei Wochen

Landrat Max Heimerl appelliert vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Delta Variante vor allem auch an die jüngere Altersgruppe ab 18 Jahren, sich impfen zu lassen: „Das Vakzin von Biontech bietet nach bisherigen Erkenntnissen nach der Zweitimpfung einen guten Schutz gegen die Delta Variante. Wir möchten den verfügbaren Impfstoff jetzt nutzen, um möglichst vielen Personen einen sorgenfreien Sommerurlaub zu ermöglichen und die Gefahr des Eintrags von Virusvarianten zu reduzieren. Daher meine Bitte: Lassen Sie sich impfen, damit wir bis zum Herbst eine ausreichende Impfquote erreichen. Das ist gleichzeitig der bestmögliche Schutz für die Kinder, die derzeit noch nicht geimpft werden können.“
Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, müssen sich zwingend vorher auf www.impfzentren.bayern registriert haben. Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb des Landkreises wohnen, müssen hierbei als Adresse die Anschrift ihres Arbeitgebers bzw. ihrer Organisation oder Schule/Hochschule angeben.
Zudem müssen am Tag der Impfung der Personalausweis, der Impfpass und gegebenenfalls eine Arbeitgeberbescheinigung vom im Landkreis Mühldorf ansässigen Unternehmen beziehungsweise eine Bescheinigung der Organisation, bei der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeführt wird, mitgeführt werden. Schüler und Studenten benötigen eine Schul-/Hochschulbescheinigung der im Landkreis ansässigen Schule oder Hochschule.
Dieses Angebot richtet sich gemäß der StiKO-Empfehlung vor allem an Personen ab 18 Jahren.
Wir bitten um Verständnis, dass es im Rahmen dieser Sonderaktion zu Wartezeiten vor dem Impfzentrum kommen kann. Zudem kann aufgrund der verfügbaren Menge an Impfstoff nicht jedem Interessenten/jeder Interessentin eine Impfung garantiert werden.
Impftermine:
Erstimpfung:
Samstag, 3. Juli, 9 bis 17.30 Uhr
Zweitimpfung:
Samstag, 24. Juli, 9 bis 17.30 Uhr
Schaufenster

Warum hier die Zweitimpfung bereits nach 3 Wochen? Kann man das jetzt plötzlich beliebig variieren??
Kann man schon immer wenn der Arzt einverstanden ist und vor allem der Impfstoff zur Verfügung steht. Im Juli und August gibt es diesen, daher ist das grundsätzlich möglich.
Ah ok, danke für die Info. Ich dachte, das man sich an die Vorgaben der Stiko halten soll/muss, damit der Schutz auch einigermaßen gewährt ist