
Der Verletzte wurde anschließend mit dem Rettungshubschrauber in das Krankenhaus Bogenhausen gebracht, da laut erster Einschätzung der Rettungskräfte Lebensgefahr bestand.
Zuvor gab der Verletzte gegenüber den Rettungskräften an, dass sich noch zwei weitere, ihm unbekannte Personen im Fahrzeug befunden haben sollten, die aus dem Fahrzeug und von der Unfallstelle geflüchtet seien. Eine groß angelegte Suchaktion nach den Personen im Umkreis der Unfallstelle mit Feuerwehr, Polizeihubschrauber und Hundeführer verlief jedoch erfolglos.
Spätere Hinweise ergaben, dass sich der Verletzte zur Unfallzeit möglicher Weise doch alleine im Fahrzeug befunden hatte. Im Rahmen der weiteren Sachbearbeitung wird auch dahingehend weiter ermittelt.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden ein unfallanalytisches Gutachten sowie die Sicherstellung des Fahrzeugs angeordnet.
Da eine Alkoholisierung des Fahrzeugführers im Raum stand, wurde ebenfalls eine Blutentnahme durchgeführt.
Gegen den Verletzten wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
Schaufenster

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