Landratsamt gab grünes Licht für rund 80 Jugendliche aus dem Landkreis - Von Quarantänepflicht befreit

Zudem kümmert sich das Landratsamt um die Schülerbeförderung. Die rechtliche Prüfung ergab, dass eine grenzüberschreitende Beförderung zulässig ist, wenn ausschließlich Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden. Das ist sichergestellt, weil der Schulbus nicht Teil einer öffentlichen Buslinie ist.
Die Schülerbeförderung wird bei der Bundespolizei angezeigt.
Die Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig getestet werden. Gleiches gilt für den Busfahrer. Als Arbeitskraft im Verkehrssektor fällt er unter eine systemrelevante Berufsgruppe.
Bei allen ist eine digitale Einreiseanmeldung und ein negativer COVID-Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Rosenheimer Verkehrsgesellschaft beauftragte die Firma Busreisen Astl mit der Schülerbeförderung.
Schaufenster

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