Zahltag bei Grenzkontrollen

Zahltag bei Grenzkontrollen

Bei Grenzkontrollen auf der A93 hat die Bundespolizei am Wochenende einen gesuchten Rumänen gestoppt. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Jetzt hatte der Mann die Wahl, seine Justizschulden in vierstelliger Höhe zu zahlen oder ins Gefängnis zu gehen.

 

In der Kontrollstelle auf der Inntalautobahn überprüften Bundespolizisten die Insassen eines in Italien zugelassenen Wagens. Der rumänische Beifahrer konnte sich zwar ordnungsgemäß ausweisen, aber die Beamten stießen bei ihrer Recherche im Polizeicomputer auf eine Fahndungsnotierung. Das Amtsgericht Hannover hatte den 24-Jährigen wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Diese Summe hat er allerdings bisher nicht gezahlt. Ersatzweise hatte das Gericht insgesamt 120 Tage Freiheitsstrafe vorgesehen.

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Der Rumäne entrichtete den geforderten vierstelligen Betrag bei der Rosenheimer Bundespolizei. Somit blieb ihm der Gang ins Gefängnis erspart. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

 

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