Wie der Test fürs Büro auch für die 3G-Regel gilt

Wie der Test fürs Büro auch für die 3G-Regel gilt

Zur Durchführung betrieblicher Testungen mit SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests benötigen Unternehmen keine Genehmigung durch das Gesundheitsamt.

Das meldet das Landratsamt am heutigen Donnerstagmittag.

Die angewendeten Antigentests müssen jedoch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein und von geschultem Personal durchgeführt werden.

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.

Die Verantwortung für die Durchführung der Testungen liegt bei der Betriebsleitung, die sich von der Qualifikation des Testpersonals überzeugen muss.

Die Kosten für betriebliche Testungen tragen die Unternehmen.

Die Testbescheinigungen können für die Test-Nachweispflichten der 3G-Regel im Rahmen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (also wie beim Besuch in der Gastronomie) und der Corona-Einreiseverordnung verwendet werden.

Für Unternehmen gibt es drei Möglichkeiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu testen:

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.
  • Sie können ihren Betriebsarzt mit der Durchführung professioneller PoC-Antigen-Schnelltests beauftragen, so dass kein Personal gesondert geschult werden muss.
  • Betriebe können zudem professionelle Antigen-Schnelltests unter Aufsicht anbieten. Hierbei muss jedoch Personal geschult werden, diese Testungen durchzuführen.
  • Eine dritte Möglichkeit ist das Anbieten von Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung, sogenannte „Selbsttests“. Die Beschäftigten testen sich dann selbst unter Aufsicht von Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.

Alle diese Testnachweise, die auf der Basis von Testungen basieren, die Betriebe für ihre Mitarbeitenden anbieten, seien innerhalb von 24 Stunden ab Vornahme der Testung als Nachweis im Rahmen der sogenannten 3G-Regel gültig.

Ein Muster für einen analogen Testnachweis finden Unternehmen unter dem folgenden Link:

https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Muster-Testnachweis.pdf

Weitere Informationen erhalten Betriebe auf der Homepage der IHK:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Produktsicherheit/Corona-Schnelltests/

Wasserburger Stimme - Die Online-Zeitung nur für die Stadt und den Altlandkreis Wasserburg — https://www.wasserburger-stimme.de/2021/08/26/wie-der-test-fuers-buero-auch-fuer-die-3g-regel-gilt/

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Auf dem letzten Erdenweg

Newsletter-Abo

Durch Anklicken des Buttons „Anmelden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihnen regelmäßig unsere aktuellen Artikel und Informationen zusenden. Sie können sich jederzeit von diesem Newsletter abmelden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.