Haftantritt und Strafanzeigen

Haftantritt und Strafanzeigen

Die Rosenheimer Bundespolizei hat auf der A93 mehrere Männer festgenommen, die ohne Führerschein unterwegs waren. Einen Polen brachten die Beamten gestern unmittelbar nach der Kontrolle sogar ins Gefängnis. Während der 52-Jährige eine Freiheitsstrafe verbüßen musste, werden ein Mazedonier, ein Italiener und ein Rumäne wohl noch mit weiteren Konsequenzen zu rechnen haben. Ihnen allen wird vorgeworfen, nicht über die erforderlichen Fahrerlaubnisse verfügt zu haben.

 

Bundespolizisten stoppten in der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden ein in Polen zugelassenes Auto. Bei der Überprüfung der Insassen stellten die Beamten fest, dass der polnische Beifahrer von der Staatsanwaltschaft gesucht wird. Er war erst im Februar vom Amtsgericht in Rosenheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine Justizschulden hatte der Pole jedoch bisher nicht beglichen. Auch bei seiner Festnahme konnte er den geforderten Betrag in Höhe von rund 2.800 Euro nicht aufbringen. Ihm blieb nichts Anderes übrig, als die angeordnete 50-tägige Ersatzhaft in der Justizvollzugsanstalt Traunstein anzutreten.

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Ebenfalls auf der Inntalautobahn trafen die Bundespolizisten auf einen Mazedonier, der seinen Wagen gar nicht hätte fahren dürfen. Der 55-Jährige legte bei der Kontrolle lediglich einen abgelaufenenmazedonischen Führerschein vor. Ein Italiener, den die Bundespolizei auf der A93 kontrollierte, hatte zwar einen gültigen Führerschein dabei. Doch widersetzte sich der 42-Jährige einem behördlichen Verbot, das ihm das Führen eines Kraftfahrzeugs im Bundesgebiet untersagt.

Zudem verlief ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest positiv. Somit besteht nicht nur der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern ferner des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel. An der Autobahn-Rastanlage Inntal-Ost überprüften die Beamten ferner den 38-jährigen Fahrer eines Autos mit Anhänger. Das Gespann des Rumänen hatte ein Gesamtgewicht von über 5.000 Kilogramm. Hierfür war sein Führerschein der Klasse B jedoch nicht ausreichend. In allen drei Fällen schaltete die Bundespolizei jeweils die zuständigeVerkehrspolizeiinspektion Rosenheim ein und überstellte die vorläufig festgenommenen Personen. Die Männer müssen mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

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