Achtung, Bußgeld droht

Achtung, Bußgeld droht

Auch 2027 steht wieder ein wichtiger Termin für viele Führerscheininhaber im Altlandkreis an: Bis zum 19. Januar 2027 müssen alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Betroffen sind Führerscheine, deren Ausstellungsjahr im Feld 4a auf der Vorderseite der Karte zwischen 2002 und 2004 liegt.

Die Führerscheinstelle bittet alle Betroffenen, mit dem Umtausch nicht bis zuletzt zu warten. „Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigen: Viele Bürger kommen erst kurz vor Ablauf der Frist zu uns. Das führt zu einem hohen Andrang, teilweise langen Wartezeiten und folglich auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung“, erklärt die Führerscheinstelle.

Die Führerscheinstelle rät deshalb allen Betroffenen, den Umtausch frühzeitig zu erledigen – idealerweise noch bis Ende November. Wer seinen Antrag außerhalb der Hochphase des Pflichtumtauschs von Dezember bis Februar stellt, profitiert von kürzeren Wartezeiten, schnelleren Terminen und einer zügigeren Bearbeitung.

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Wichtig zu wissen: Beim Pflichtumtausch handelt es sich um einen rein verwaltungstechnischen Vorgang. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen – es ist keine neue Fahrprüfung, kein Sehtest und kein ärztliches Gutachten erforderlich. Lediglich das Dokument wird gegen die neue, fälschungssichere EU-Kartenführerschein-Version ausgetauscht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betroffen: Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 (siehe Feld 4a)
  • Frist: 19. Januar 2027
  • Empfehlung: Umtausch schon jetzt beantragen, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Benötigte Unterlagen: gültiger Personalausweis (oder Reisepass), aktuelles biometrisches Passfoto, alter Führerschein, Gebühr (etwa 30 Euro)
  • Wo: Führerscheinstelle des Landratsamtes Mühldorf an der Nordtangente 10b in Mühldorf

Ablauf:

  • ohne Termin während der Antragsannahmezeiten Wartemarke im Wartebereich der Zulassung (EG) ziehen
  • warten bis zum Aufruf und dann über die Gebäuderückseite in den 1. Stock begeben
  • Terminbuchung online ebenfalls möglich

Weitere Infos unter https://www.lra-mue.de/bauen-verkehr-sicherheit/fuehrerscheinstelle/.

Wer noch im Besitz eines Papierführerscheins oder eines Kartenführerscheins, der vor 2002 ausgestellt wurde, ist, sollte beachten, dass dieses Dokument bereits abgelaufen ist und der Umtausch hätte bereits erfolgen müssen. Bei einer polizeilichen Kontrolle kann ein Bußgeld folgen. 

Ausnahme: Die Geburtsjahrgänge vor 1953 – deren Führerscheine müssen erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Wasserburger Stimme - Die Online-Zeitung nur für die Stadt und den Altlandkreis Wasserburg — https://www.wasserburger-stimme.de/2026/10/23/achtung-bussgeld-droht/

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Kommentare

  1. Also ich hab immer noch meinen grauen Lappen- und fahre sehr gut damit!
    Hab mir etliche Gebühren und Landratsamttermine gespart, und auf meinem Führerschein steht nach wie vor KEIN Ablaufdatum! Warum soll ich also aufs Amt rennen?
    Und das „Bußgeld“ von 5 € sagt mir, dass es gar nicht sooo wichtig ist! Nur die EU will das…

    Antworten
  2. das ist so nicht richtig, bei einer Kontrolle wird der alte, egal wie alt, abgelaufene Führerschein erst beanstandet, ohne Bußgeld, und dann muss dieser erst erneuert werden.

    Antworten

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