Solarstrom: „Eigenverbrauch vor Abregelung“

Solarstrom: „Eigenverbrauch vor Abregelung“

Die Energiewende ist im Landkreis Mühldorf längst gelebte Praxis. Zahlreiche Unternehmen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Summen in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten investiert. Doch ausgerechnet diese Investitionen drohen nach Einschätzung von Landrat Max Heimerl durch Netzengpässe ausgebremst zu werden. In einem Schreiben an Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche fordert der Landrat deshalb eine klare gesetzliche Priorität: „Selbst erzeugter Strom muss vorrangig auch selbst verbraucht werden dürfen!"

Hintergrund sind Erfahrungen aus dem Landkreis, wonach Photovoltaikanlagen bei Netzengpässen bereits am Wechselrichter abgeregelt werden. Dadurch werde nicht nur die Einspeisung überschüssigen Stroms in das öffentliche Netz begrenzt, sondern teilweise auch der Eigenverbrauch eingeschränkt oder vollständig verhindert. Der vor Ort produzierte Strom könne dann weder für die Produktion noch beispielsweise für das Laden betriebseigener Elektrofahrzeuge genutzt werden.

„Es ist weder klimapolitisch noch volkswirtschaftlich nachvollziehbar, wenn sauberer Strom auf dem eigenen Betriebsgelände ungenutzt bleibt und das Unternehmen gleichzeitig Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen muss“, betont Landrat Max Heimerl. „Wer in erneuerbare Energien investiert und damit gleichzeitig das öffentliche Stromnetz entlastet, darf dafür nicht bestraft werden.“

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.

Gerade im sonnenreichen Landkreis Mühldorf hätten viele Betriebe ihre Investitions- und Produktionsstrategie konsequent auf die Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet. Auf zahlreichen Gewerbe- und Industriehallen seien Photovoltaikanlagen im Megawattbereich entstanden. Auch der Landkreis selbst gehe diesen Weg. Die eigenen Liegenschaften wurden bereits vor Jahren mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Bestehende reine Einspeiseanlagen werden sukzessive zu Eigenverbrauchsanlagen weiterentwickelt. Gerade dort, wo Strom unmittelbar erzeugt und verbraucht werde, entstünden nach Überzeugung des Landrats die größten ökologischen wie wirtschaftlichen Vorteile.

Wie konkret die Problematik für die regionale Wirtschaft ist, zeigt Heimerl in seinem Schreiben am Beispiel eines mittelständischen Speditionsunternehmens aus dem Landkreis. Das Unternehmen investiert in die Dekarbonisierung seiner Fahrzeugflotte, setzt neben mit HVO100 betriebenen Fahrzeugen auch batterieelektrische Lkw ein und verfügt über eine eigene Photovoltaikanlage. Aufgrund der bestehenden Regelungen könne der selbst erzeugte Solarstrom zeitweise jedoch nicht einmal zum Laden der eigenen Fahrzeuge genutzt werden.

„Wenn ein Unternehmen in Photovoltaik, Speicher und Elektromobilität investiert und anschließend seinen eigenen Strom nicht für seine Fahrzeuge oder seine Produktion einsetzen kann, läuft etwas grundsätzlich falsch“, so Heimerl. „Das gefährdet nicht nur die Akzeptanz der Energiewende, sondern auch weitere Investitionen unserer Unternehmen.“

Besonders besorgt den Landrat, dass Unternehmen zunehmend hinterfragen, ob sich Investitionen in große Photovoltaikanlagen unter diesen Voraussetzungen noch rechnen. Für Heimerl wäre dies ein fatales Signal. Gerade die Unternehmen, die frühzeitig Verantwortung übernommen und erhebliches Kapital in erneuerbare Energien investiert haben, benötigten verlässliche Rahmenbedingungen. Zugleich sei der Eigenverbrauch ein wichtiger Baustein, um die vorhandenen Netze zu entlasten. Strom, der unmittelbar dort genutzt werde, wo er erzeugt wird, müsse nicht über das öffentliche Netz transportiert werden. Das reduziere Netzbelastungen und Transportverluste und erhöhe gleichzeitig die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.

Heimerl fordert deshalb Bundeswirtschaftsministerin Reiche auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend weiterzuentwickeln: Netzbedingte Abregelungen sollten sich ausschließlich auf die Einspeisung in das öffentliche Netz beziehen. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms müsse uneingeschränkt Vorrang genießen.

„Die Energiewende wird nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn Kommunen, Bürger und Unternehmen darauf vertrauen können, dass sich ihre Investitionen auch lohnen“, erklärt Heimerl. „Unser Grundsatz muss deshalb lauten: Eigenverbrauch vor Abregelung. Strom, der unmittelbar vor Ort erzeugt und gebraucht wird, muss auch genutzt werden dürfen.“

Mit seinem Schreiben will der Landrat nicht nur auf die konkrete Situation im Landkreis Mühldorf a. Inn aufmerksam machen, sondern eine grundsätzliche Änderung anstoßen. Denn zunehmende Netzengpässe dürften nicht zu einem Standortnachteil für jene Unternehmen werden, die bei Energiewende und Dekarbonisierung bereits heute vorangehen.

 

 

Wasserburger Stimme - Die Online-Zeitung nur für die Stadt und den Altlandkreis Wasserburg — https://www.wasserburger-stimme.de/2026/08/27/solarstrom-eigenverbrauch-vor-abregelung/

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.

Kommentare

  1. Landrat Heimerl hat absolut Recht. Leider fehlt der Hinweis darauf, dass es Privatleuten, die in eine kleine Anlage – jedoch etwas größer als die sehr strengen Richtlinien für Balkonkraftwerke – ganz genauso geht.

    Die Wirtschaftsnähe von Frau Reiche ging schon öfter durch die Medien: womöglich sind nicht nur (angebliche) Netzengpässe der Grund für Abregelungen, sondern auch die Tatsache, dass Gaskraftwerke (und andere konventionelle Stromerzeuger) sich besser rechnen, je mehr Betriebsstunden sie im Jahr laufen. Für deren Betreiber sind Sonnentage wohl Verlusttage.
    Wie ist zu erklären, dass Abregelung eigener PV und dadurch notwendiger Netzbezug die Netze ENTlasten soll?

    Antworten
    • Der Name Gas-Kathi kommt nicht von ungefähr.

      Antworten
    • Wie ist zu erklären, dass Abregelung eigener PV und dadurch notwendiger Netzbezug die Netze ENTlasten soll?

      Das ist so zu erklären, das Zuviel Strom die Netze instabil macht, deshalb muss abgeregelt werden, dem Zuviel Strom im Netz begegnet man in dem mehr Last ans Netz kommt. Es können nur PV Anlagen mit mehr als 25KW vom Netzbetreiber getrennt werden. Wenn das nicht gemacht wird kann es zu einer Situation wie in Spanien kommen, BlackOut!

      Antworten
  2. Die Reiche gehört schon lange ihres Amtes enthoben! Soviel ist mal sicher! Gaslobbyisten brauchen wir nicht in solchen Positionen!

    Antworten
  3. Ich stimme dem Landrat auch zu. Es darf nicht sein, das Einzelpersonen so viel Entscheidungsgewalt zugewiesen wird. Es ist einzig eine wissenschaftlich fundierte Gehweise entscheidend.

    Antworten
  4. Landrat Heimerl sagt
    „Wenn ein Unternehmen in Photovoltaik, Speicher und Elektromobilität investiert und anschließend seinen eigenen Strom nicht für seine Fahrzeuge oder seine Produktion einsetzen kann, läuft etwas grundsätzlich falsch“

    Ja das ist so, nur es kann auch nicht sein dass Strom produziert wird der nicht gebraucht wird, die Erzeuger jedoch den Strom bezahlt bekommen. Das führt dazu dass wir die höchsten Strompreise in Europa haben, dazu kommt noch wir haben auch ein sehr instabiles Versorgungsnetz. Jeder kann sich mit selbst erzeugten Strom versorgen, aber bitte den zu viel erzeugten Strom dann nicht ins Netz einspeisen wenn der nicht gebraucht wird und dafür noch bezahlt zu werden. Leider wird hier alles immer nur sehr Einseitig gesehen.

    Antworten
  5. Es spricht ja überhaupt nichts dagegen, wenn Unternehmen und Privatleute eigene Stromerzeugungsanlagen und Speicherkapazitäten bauen.
    Es wird aber im Endeffekt sozusagen von deren Politik-Lobby erwartet, dass das Stromnetz „gefälligst“ ausgebaut wird, denn die Regelung über die Wechselrichter der Anlagen wird einen Grund haben: Wo soll denn sonst abgeregelt werden, um die Stromnetze vor überbordenden Stromeinspeisungen zu schützen und wie soll das Problem sonst anders gelöst werden als mit einem Netzausbau?
    Dass mit einem Netzausbau Kosten verbunden sind, ist dann für die Betroffenen scheinbar nicht mehr so relevant, denn die Ausbaukosten tragen ja dann vorwiegend die im Netz übrig bleibenden Stromverbraucher, die sich eigene Erzeugungs- und Speicheranlagen nicht leisten können.
    Das erinnert mich an die Zeit, als die Hauseigentümer und Landwirte ihre EEG-Anlagen errichtet und ordentlich abkassiert haben und diejenigen ohne Geld und ohne Grundstücke, die betreffenden Anlagen über die EEG-Umlage, also über höhere Strompreise finanzieren durften. Ganz mein Humor!

    Antworten
    • Wo soll denn sonst abgeriegelt werden?
      Die meisten neuern Anlagen sind mit Smartmeter ausgestattet der den Bezug/Einspeisung am Netzanschlusspunkt misst. Hier könnte man die Anlagem bis zur Nulleinspeisung abriegeln, dann könnte zumindest eigener Strom verwendet werden, statt selber teuer zu zukaufen wenn die PV Anlage nicht produzieren darf.

      Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Auf dem letzten Erdenweg

Newsletter-Abo

Durch Anklicken des Buttons „Anmelden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihnen regelmäßig unsere aktuellen Artikel und Informationen zusenden. Sie können sich jederzeit von diesem Newsletter abmelden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.