Den Führerschein, bitte! Welchen Führerschein?

Den Führerschein, bitte! Welchen Führerschein?

Gestern Abend fast zeitgleich zwei Fälle und einer auch noch heute am sehr frühen Freitagmorgen: Einen 25-jährigen Autofahrer stoppte die Polizei gestern Abend gegen 19 Uhr in der Happinger Straße. Der junge Mann konnte auf Nachfrage keinen Führerschein vorweisen, gestand dann ein, dass er gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei.

Die Fahrt war für ihn somit vor Ort beendet, ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

Nur eine halbe Stunde später:

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In der Chiemseestraße wurde ein 44-jähriger Autofahrer von der Polizei gestoppt. Die Beamten verlangten auch von ihm den Führerschein – der Fahrer meinte, das Dokument erst vor ein paar Tagen verloren zu haben. Er sei gerade dabei, sich um neue Dokumente zu bemühen. Die Beamten wurden misstrauisch und schauten etwas genauer hin.

Es konnte dann schnell per Polizei-Computer festgestellt werden, dass auch der 44-Jährige gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Auch sein Auto wurde näher besichtigt und dabei festgestellt, dass die Betriebserlaubnis erloschen war, da am Pkw eine andere Rad-/Reifenkombination aufgezogen war, als nach Herstellerangaben vorgegeben. Die Fahrt war für den Rosenheimer so oder so noch vor Ort beendet, ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

Doch auch jetzt war die Sache noch nicht für ihn beendet. Weitere Überprüfungen zur Person ergaben, dass der 44-Jährige eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte, die Justiz deshalb gegen ihn schon einen Haftbefehl erlassen hatte. Der Mann konnte den ausstehenden Geldbetrag dann aber noch am Abend auftreiben und den Haftbefehl gerade mal so abwenden. Erst jetzt wurde der Mann aus dem Gewahrsam der Polizei entlassen.

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Aller Dinge sind DREI? Heute um 3 Uhr in der Rosenheimer Endorfer-Au:

Die Polizei kontrollierte eine 18-jährige Autofahrerin. Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass auch die junge Frau nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Sie war unterwegs mit einem Pkw, zugelassen in der Landeshauptstadt München. Nach Rücksprache mit dem 72-jährigen Besitzer des Pkw wurde erfahren, dass das Auto von der 18-Jährigen ohne sein Wissen benutzt worden sei.


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