Mehrspuriger Kreisverkehr: So geht‘s

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um das richtige Verhalten in mehrspurigen Kreisverkehren.
In Ländern wie Frankreich findet man sie häufig, in Deutschland sind sie hingegen eher die Ausnahme: Kreisverkehre mit mehr als einer Fahrspur. Entsprechend sind viele Autofahrer unsicher, wenn es um das richtige Verhalten in mehrspurigen Kreisverkehren geht. Die folgenden Regeln beziehen sich auf Kreisverkehre in Deutschland.
Grundsätzlich sind die Regeln dieselben wie im einspurigen Kreisverkehr: Steht an der Einfahrt das blaue Schild „Kreisverkehr“ unter dem Schild „Vorfahrt gewähren“, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Wer in den Kreisverkehr einfahren will, ist wartepflichtig. Beim Einfahren ist das Blinken verboten (§ 8 Abs. 1a StVO), beim Verlassen des Kreisverkehrs muss hingegen rechts geblinkt werden (§ 9 Abs. 1 StVO).
Entgegen einer häufigen Annahme muss man nicht allein deshalb den inneren Fahrstreifen benutzen, weil man den Kreisverkehr erst an der dritten oder vierten Ausfahrt verlassen möchte. Sofern Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen nichts anderes vorgeben, darf dafür auch der äußere Fahrstreifen durchgängig genutzt werden. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses ist es allerdings ratsam, sich bei klassischen zweispurigen Kreisverkehren an folgender Faustregel zu orientieren: Wer den Kreisverkehr an der ersten oder zweiten Ausfahrt verlassen will, wählt den äußeren Fahrstreifen. Wer hingegen eine spätere Ausfahrt ansteuert, kann die innere Spur nutzen. Verbindliche Vorgaben durch Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen sind dabei stets zu beachten.
Besondere Vorsicht ist beim Wechseln des Fahrstreifens erforderlich. Jeder Fahrstreifenwechsel muss rechtzeitig durch Blinken angekündigt werden und darf nur erfolgen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 7 Abs. 5 StVO). Wer von innen nach außen wechseln möchte, muss deshalb den Verkehr auf dem äußeren Fahrstreifen durchfahren lassen. Der gesetzte Blinker verschafft keinen Vorrang.
Wer den Wechsel von der inneren auf die äußere Spur nicht gefahrlos schafft, muss bei einem klassischen Kreisverkehr mit umlaufenden Fahrstreifen zur Not eine weitere Runde drehen. Keinesfalls darf die Ausfahrt durch einen plötzlichen Spurwechsel erzwungen werden. Gibt die Spurführung dagegen eine bestimmte Ausfahrt vor, ist dieser zu folgen und gegebenenfalls ein Umweg in Kauf zu nehmen. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme können Fahrer auf dem äußeren Fahrstreifen einen angekündigten Wechsel erleichtern, sofern dies gefahrlos möglich ist. Darauf verlassen darf sich der wechselnde Fahrer jedoch nicht.
Unser Tipp: Achten Sie bereits vor der Einfahrt auf die Wegweiser und Fahrbahnmarkierungen und ordnen Sie sich rechtzeitig ein. Prüfen Sie vor jedem Fahrstreifenwechsel mit Spiegel- und Schulterblick, ob die benachbarte Spur frei ist. Wenn Sie Ihre Ausfahrt nicht sicher erreichen können, nehmen Sie lieber eine zusätzliche Runde oder einen Umweg in Kauf. Eine verpasste Ausfahrt lässt sich korrigieren – ein riskantes Manöver kann dagegen schnell zu einem Unfall führen.
Symbolbild: Pixabay
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