Reisepläne durchkreuzt

Gestern hat die Bundespolizei die Reisepläne eines Spaniers, eines Rumänen und eines Vietnamesen durchkreuzt. Von Rosenheim aus mussten zwei der Männer den Gang in eine Haftanstalt antreten. Der dritte bekam sowohl eine Strafanzeige als auch einen Strafbefehl ausgehändigt, ehe er das Land gleich wieder zu verlassen hatte.
In einem Fernreisezug kontrollierten die Bundespolizisten am Nachmittag einen spanischen Staatsangehörigen. Wie sich kurz vor Rosenheim herausstellte, wurde der 21-Jährige vom Amtsgericht Frankfurt am Main seit November 2024 wegen eines Raubdelikts mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht. Aufgrund der bestehenden Fluchtgefahr wurde der dringend Tatverdächtige in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert.
Ins Gefängnis brachte die Bundespolizei auch einen Rumänen, der am Abend ebenfalls in Richtung Rosenheim unterwegs war. Ihn suchte das Amtsgericht Geilenkirchen seit März dieses Jahres wegen des dringenden Tatverdachts, einen Einbruchsdiebstahl begangen zu haben. Der polizeibekannte 28-Jährige war in den zurückliegenden Jahren schon mehrfach wegen weiterer Diebstahlsdelikte aufgefallen. Vor dem Hintergrund der gerichtlich festgestellten Fluchtgefahr brachten die Beamten den Mann ins Traunsteiner Gefängnis.
In einem Intercity-Express aus Wien unterzogen die Rosenheimer Bundespolizisten einen Vietnamesen einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Der 32-Jährige konnte sich mit seinem Reisepass und einer slowakischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich allerdings heraus, dass die Ausländerbehörde in Göppingen gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt hatte, nachdem er im September bei der illegalen Ausübung einer Erwerbstätigkeit angetroffen worden war.
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Die Beamten nahmen den vietnamesischen Staatsangehörigen vorläufig fest und zeigten ihn wegen seines unerlaubten Einreiseversuchs an. Außerdem ordnete die Bundespolizei an, dass er die Bundesrepublik verlassen muss. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er nach Österreich zurückgewiesen.
Neben der Strafanzeige hatte er auch noch einen Strafbefehl im Reisegepäck. Das Amtsgericht Göppingen hatte gebeten, ihm diesen zu eröffnen und auszuhändigen. Demnach ist wegen eines früheren illegalen Aufenthalts in Deutschland eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verhängt worden. Seine Justizschulden kann der Asiate nun vom Ausland aus begleichen.
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